2015

23. September 2015 – Nachrichten am Mittag

todaySeptember 23, 2015

Hintergrund
share close

Der namibische Minister für Präsidentschaftsangelegenheiten, Frans Kapofi, hat nach herber Kritik, Stellung zum Hausbau für Gründungspräsident Sam Nujoma genommen. Laut der Erklärung stehe jedem Ex-Präsidenten Namibias per Gesetz unter anderem eine Privatresidenz zu. Nujoma habe seit 26 Jahren in einem Haus am Stadtrand von Windhoek gewohnt, dass ihm von der SWAPO-Partei überlassen wurde. Da dieses baufällig geworden ist, wird nun erstmals auf Staatskosten ein neues Haus für Nujoma und seine Familie errichtet.

Die EU-Kommission leitet offenbar Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 18 andere EU-Länder ein, weil sie die europäische Asylgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt haben – das berichtet die WELT. Dabei geht es unter anderem um die Registrierung und Verteilung der Flüchtlinge. Heute beraten in Brüssel die EU-Staats- und Regierungschefs über die Flüchtlingskrise – gestern Abend hatten die Innenminister mehrheitlich die Verteilung von 120.000 Flüchtlingen in Europa beschlossen. Die Slowakei hat allerdings bereits angekündigt, sich nicht an den Beschluss halten zu wollen.

Das Präsidium des VW-Aufsichtsrats ist wegen des Abgasskandals erneut zu einer Krisensitzung zusammen gekommen. Wo, ist nicht bekannt. VW-Chef Winterkorn muss dem Gremium um Niedersachsens Ministerpräsident Weil, Ex-IG-Metallchef Huber, Betriebsratschef Osterlohn und Wolfang Porsche Rede und Antwort stehen. Es geht um die Frage, wer Verantwortung für die Manipulation von Dieselabgaswerten trägt. Die VW-Aktie setzte ihre Talfahrt zunächst fort, steigt sich nun aber langsam wieder.

Die deutsche Regierung muss sich für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland vorab die Zustimmung des Parlaments einholen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ausnahmen gelten demnach nur bei „Gefahr im Verzug“ – etwa wenn schnell Menschen beispielsweise aus Bürgerkriegsländern gerettet werden müssen. Solche Einsätze kann die Bundesregierung auch allein beschließen, muss danach aber sämtliche Bundestagsabgeordnete schriftlich über die Gründe und den Verlauf der Mission informieren.

Auf das Geburtstags-Ständchen „Happy Birthday“ gibt es kein Urheberrecht. Das hat ein US-Bundesgericht entschieden. Ein Musikverlag in den USA hatte sich die Rechte an dem Lied gesichert und kassierte Tantiemen, wenn das Lied zum Beispiel in Filmen oder Theatern abgespielt wurde. Zu Unrecht, so das Gericht das Lied sei Allgemeingut. Noch ist nicht klar, ob und wie viel Lizenzgebühr der Musikverlag für „Happy Birthday“ zurückzahlen muss – es geht um Einnahmen von gut zwei Millionen US-Dollar jährlich.

Lindt hat den Goldbärenstreit gegen Haribo gewonnen. Der Bundesgerichthof meint: Der in Goldfolie verpackte Teddy der Schweizer Schokoladenfirma verstößt nicht gegen die Markenrechte des deutschen Gummibärchenherstellers. Das beide Produkte ähnlich aussehen, reicht aus Sicht des BGH nicht aus, um den Lindt-Teddy aus dem Süßwarenregal zu verbannen. Haribo wollte genau das in Karlsruhe erreichen.

Eine Petition gegen die Robbenjagd mit mehr als 200.000 Unterschriften wurde der Nationalversammlung Namibias überreicht. Ein Umweltaktivist von „Earthrace Conservation“ sprach bei Übergabe davon, dass es sich für einen modernen Staat nicht gehöre, Robben schlagen zu lassen. Neben der Robbentötung an sich, wird vor allem auch die Art der Tötung bemängelt. Zudem erhebe Namibia den Bestand der Robben willkürlich und deshalb sei die Tötungsquote unverhältnismäßig. In Namibia werden jährlich bis zu 100.000 Robben gejagt. Der Bestand wird mit mehr als 1,5 Millionen Tieren angegeben. 

Geschrieben von: Redaktion

Rate it

0%