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Der Verkehrsunfallfonds Namibias hat einen Zeitungsbericht, nach dem dieser Pleite sein soll, aufs Schärfste zurückgewiesen. In einer Presseerklärung wird der Artikel im „The Villager“ als irreführend für Gesellschafter und Nutznießer bezeichnet. Ganz im Gegenteil konnten die Schulden des Fonds in 2015 weiter deutlich abgebaut werden. 2014 betrug der Schuldenstand noch 206 Millionen Namibia Dollar, in diesem Jahr jedoch weniger als 107 Millionen Namibia Dollar. Die absolute Solvenz soll dem Generalbuchprüfer nach am 31. März 2016 erreicht werden.
Die ersten vorläufigen Wahlergebnisse der Regional- und Kommunalwahlen liegen vor. Bereits gestern fand in Otjiwarongo eine Sonderwahl statt, an der Wahlhelfer, Polizisten und Personen zur See teilnahmen, die am Wahltag ihre Stimmen nicht abgeben können, da sie sich nicht in ihrem jeweiligen Wahlkreis aufhalten werden. Bei den Regionalwahlen entfielen 65 Prozent auf die SWAPO-Partei. Zweitstärkste Kraft wurde die NUDO mit etwa 22 Prozent. Bei den Kommunalwahlen erhielt die SWAPO 64 Prozent vor der NUDO mit 17 Prozent. Für die Mehrheit der Wähler findet die Stimmenabgabe am Freitag statt.
Bei dem von der Türkei im Grenzgebiet zu Syrien abgeschossenen Militärflugzeug handelt es sich um einen Kampfjet der russischen Armee. Das hat Moskau nun bestätigt. Der Bomber vom Typ Su-24 habe sich aber ausschließlich im syrischen Luftraum aufgehalten, teilte das russische Verteidigungsministerium mit. Die türkische Armee behauptet, das Flugzeug sei in den türkischen Luftraum eingedrungen.
Die US-Regierung hat eine weltweit geltende Reisewarnung herausgegeben. Wie das Außenministerium mitteilte, gebe es eine verstärkte „terroristische Bedrohung“. Die aktuellen Informationen würden nahe legen, dass extremistische Organisationen Anschläge „in vielen Regionen“ der Welt planen würden. „US-Bürger sollten wachsam sein, wenn sie sich an öffentlichen Plätzen aufhalten oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen“, hieß es in der Reisewarnung.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber (BDA) fordert Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn. Um junge Migranten ausbildungsfähig zu machen, müssten sie zwölfmonatige Praktika absolvieren. In dieser Zeit sollte es den Firmen erlaubt werden, weniger als 8 Euro 50 Euro pro Stunde zu zahlen, so BDA-Hauptgeschäftsführer Göhner.
Geschrieben von: Redaktion
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