2016

31. Mai 2016 – Nachrichten am Abend

todayMai 31, 2016

Hintergrund
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Schwerer Verkehrsunfall auf dem Western Bypass; © Lydia Pitiri/NAMPA

Bei einem schweren Verkehrsunfall heute Morgen auf dem Western Bypass bei Windhoek ist eine Person ums Leben gekommen. Mindestens drei Fahrzeugen waren Augenzeugenberichten nach in den Unfall verwickelt. Ein PKW soll einen anderen rechtwinklig erfasst haben, ehe ein Bakkie ungebremst in die Unfallstelle fuhr. Sechs Personen wurden mit Verletzungen ins Staatskrankenhaus Katutura eingeliefert. Die Polizei geht von menschlichem Versagen aus.

Namibia hat mittlerweile 75 diplomatische Vertretungen in anderen Staaten. Laut dem Außenministerium kamen im vergangenen Jahr unter anderem Botschaften beziehungsweise Hochkommissariate in der Republik Kongo, dem Senegal und Finnland hinzu. Die für Namibia zuständigen ausländischen Vertretungen sind indessen in den vergangenen 12 Monaten von 106 auf 108 gestiegen. Hierbei befinden sich aber nur 23 physisch auch im Land, die anderen haben zumeist ihren Sitz in Südafrika.

Volkswagen bekommt die Auswirkungen des Abgas-Skandals weiter zu spüren. Der Autobauer hat im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 20 Prozent weniger Gewinn gemacht. Für das Gesamtjahr erwartet Vorstandschef Müller weiter sinkende Verkaufszahlen in der PKW-Sparte.

Im Streit um ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist am Europäischen Gerichtshof eine mögliche Vorentscheidung gefallen: im Gutachten der Generalanwältin heißt es, dass Firmen muslimischen Frauen das Tragen von Kopftüchern bei der Arbeit verbieten können. Voraussetzung sei, dass allen Mitarbeitern untersagt wird, religiöse oder politische Überzeugungen zur Schau zu stellen. Meist folgen die Richter am EuGH dem Rat der Gutachter.

Deutschlands oberste Richter stellen die Kunstfreiheit über das Urheberrecht: Im Streit um das sogenannte Sampling hat das Verfassungsgericht zugunsten des Musikproduzenten Moses Pelham entschieden. Der nutzte eine kurze Rhythmussequenz der Electroband Kraftwerk und baute diese als Endlosschleife in einen seiner Songs ein. Kraftwerk ging dagegen vor – und war zunächst erfolgreich. Karlsruhe ist der Meinung: Das Sampling muss als künstlerisches Gestaltungsmittel – gerade im Genre HipHop – anerkannt werden.

Geschrieben von: Redaktion

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